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FRAGEN UND ANTWORTEN


Rund um den Flug

Wann muss ich für den Check-in am Flughafen sein?

In der Regel werden die Abfertigungsschalter der Fluggesellschaften ab 2 Stunden vor Abflug geöffnet. Für einen entspannten Start in den Urlaub empfehlen wir Ihnen, sich spätestens 90 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Check-in Schalter einzufinden. Zu spätes Erscheinen kann die Verweigerung der Beförderung nach sich ziehen.

Habe ich die Möglichkeit bereits am Vorabend einzuchecken?

Vorabend-Check-in

Flughafen

Für Abflüge
am Folgetag

Condor
(DE)

Air Berlin
(AB)

TUIfly
(X3)

 

Berlin-Schönefeld
(SXF)

alle Abflüge

Terminal A, Schalter 1+2

18-21 Uhr

 

Terminal A, Schalter A1-A3,

18-21 Uhr
(Abflüge bis 12 Uhr)

Terminal A/ 1.OG

18-21Uhr

Abflüge bis 12 Uhr

Berlin-Tegel
(TXL)

alle Abflüge

Terminal A1, gekennz. Schalter

18-21 Uhr

für LH-Zubringerdienste

bis 11:30

Schalter 53+54,
18-21 Uhr
(Abflüge bis 12 Uhr +
Air Berlin Mallorca Shuttle)

Terminal A1,
18-21 Uhr
(Abflüge bis 12 Uhr)

 

Bremen
(BRE)

alle Abflüge

Terminal 3, gekennz. Schalter,
18-21 Uhr

Terminal 1,
18-21 Uhr

Abflughalle, Schalter 18-19,
18 -21 Uhr

 

Dortmund
(DTM)

alle Abflüge

Abflughalle, Schalter 13,
18-21 Uhr

Abflughalle,
18-21 Uhr

 

Dresden
(DRS)

alle Abflüge

Terminal, gekennz. Schalter,
18-21 Uhr

Abflughalle, Schalter 8+9,
18-21 Uhr

Abflugebene, Schalter 8-10,
18-21 Uhr

 

Düsseldorf
(DUS)

alle Abflüge

Terminal B, gekennz. Schalter,
18-21 Uhr

Terminal B, Schalter 180,
18-21 Uhr

Terminal B,
18-21 Uhr

 

Erfurt
(ERF)

alle Abflüge

Abflughalle,
18-21 Uhr

Terminal B, Schalter 3,
18-21 Uhr

 

Frankfurt
(FRA)

siehe rechts

Terminal 1B, Schalter 474 ff.
18-22 Uhr
(Abflüge bis 14:30 Uhr)

Terminal 2, Halle E,
Schalter 965-968, 18-22 Uhr
(Abflüge bis 12 Uhr)

Terminal 1, Halle B – Mitte,
Schalter 523, 18-21 Uhr
(Abflüge bis 12 Uhr)

 

Friedrichshafen
(FDH)

alle Abflüge

Neue Abflughalle,

18-20 Uhr

Abflughalle,
19-21 Uhr

 

Hamburg
(HAM)

alle Abflüge

Terminal 2,
Check-In-Bereich 8,
19-21 Uhr

Terminal 1, Check-In-Area 5
18-21 Uhr

Terminal 1B, Schalterinsel 5,
18-21 Uhr

Terminal 3, HLX-Schalter,
18-21 Uhr
(Abflüge nach
Mallorca bis 12 Uhr)

Hannover
(HAJ)

alle Abflüge

Terminal C, gekennz. Schalter, 18-21 Uhr

Terminal C, Schalter 305,

18-21 Uhr

Terminal C, Schalter 301-302,
18-21 Uhr

(Abflüge nach
Mallorca bis 12 Uhr)

Karlsruhe/
Baden-Baden
(FKB)

bis 10 Uhr

Abflughalle, gekennz. Schalter, 18-20 Uhr

Abflughalle,
18-20 Uhr

 

Köln/Bonn
(CGN)

alle Abflüge

Terminal 2D, gekennz. Schalter, 18-21 Uhr

Terminal 2, Schalter 1-2,
18-21 Uhr

Terminal 2, Bereich D,
18-21 Uhr

(Abflüge nach
Mallorca bis 12 Uhr)

Leipzig/Halle
(LEJ)

bis 18 Uhr

Zentralterminal,
gekennz. Schalter,
18-21 Uhr (alle Abflüge)

Magdeburg Hbf

Schalter 7-10,
18-21 Uhr

Zentralterminal,
Schalter 21-24,
18-21 Uhr

Magdeburg Hbf

Memmingen
(FMM)
für keine Abflüge Terminal 1, Gate 1 nur am Tag der Anreise

München
(MUC)

alle Abflüge

Terminal 2, Ebene 03, Schalter 314-319,
18-21 Uhr

Terminal 1A,
Schalter 130-136,
18-21 Uhr

Zentralbereich,
Schalter 110,
18-21 Uhr

Münster/
Osnabrück
(FMO)

alle Abflüge

Terminal 2, Schalter 18-21,
18-21 Uhr

Terminal 2,
18-21 Uhr

Abflughalle,
18-21 Uhr

Nürnberg
(NUE)

alle Abflüge

Abflug 2, Schalter 62-67,

18-21 Uhr

Halle 1, Schalter 15-19,
18-21 Uhr

Terminal 2, Abflughalle,
18-21 Uhr

Paderborn/
Lippstadt
(PAD)

alle Abflüge

Abflughalle,
18-21 Uhr

 

Terminal A, Schalter 1-3,
18-20 Uhr

Abflughalle,
18-21 Uhr

Rostock/Laage
(RLG)

alle Abflüge

 

Abflughalle, Schalter 2,
18-20 Uhr

 

Saarbrücken
(SCN)

alle Abflüge

Abflughalle,
19-21 Uhr

 

Stuttgart
(STR)

bis 12 Uhr

Terminal 3, gekennz. Schalter, 18-20 Uhr

Terminal 1, Schalter 140-149,
18-20 Uhr

Terminal 3,
18-21 Uhr

Schalter 317-319
(Abflüge nach
Mallorca bis 12 Uhr)

Basel/
Mulhouse
(MLH)

alle Flüge

Abflughalle/Swissport – französische Seite,
18:30-21 Uhr
(Achtung: Flughafengrenze Schweiz-Frankreich ist ab
20 Uhr geschlossen)

 

Salzburg
(SZG)

alle Abflüge

 

Terminal 1, Schalter 5,
18-21 Uhr

Terminal 1, Schalter 5,
18-21 Uhr

 

Wien
(VIE)

alle Abflüge

Terminal 1, Schalter 80-90,
18-21 Uhr

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1. Das gesamte Reisegepäck und evtl. Sondergepäck (nach vorheriger Anmeldung) muss aufgegeben werden. Tiere können erst am Abflugtag eingecheckt werden.
2. Sie müssen sich durch Flugschein und Reisepass bzw. Personalausweis ausweisen, d.h. Sie können stets nur persönlich einchecken (Ausnahme bei Condor: zusammenreisende Familienangehörige unter Vorlage der entsprechenden Reisedokumente).
3. Sie erhalten Ihre Bordkarte und damit Ihren Sitzplatz.
4. Bitte finden Sie sich am Tag des Abflugs mindestens 1 Stunde vor Abflug im Warteraum ein.

Änderungen vorbehalten, Stand: August 2005

Welche Gepäckbestimmungen sind zu beachten? - Neu ab 06. November 2006 -

Die Freigepäckgrenze pro Person wird auf Ihren Reiseunterlagen ausgewiesen. Dies sind in der Regel 20 kg pro Person. Zusätzliches Gepäck kann gegen Bezahlung mit dem übrigen Gepäck aufgegeben werden. Hierfür gilt die folgende Übersicht (vgl. Frage “Was gilt für Über-, Sport- und Sondergepäck?”). Für Inhaber von Kundenkarten gelten in Bezug auf die Gepäckbestimmungen die kartenspezifischen Konditionen.

 

Bitte beachten Sie die neuen Handgepäck-Bestimmungen, die ab 6.November 2006 auf allen Flügen innerhalb der Europäischen Union gelten:

Ein Stück Handgepäck bis zu 6 kg kann weiterhin pro Fluggast mit an Bord genommen werden. Die Höchstmaße entsprechend dem IATA-Standard von 55 x 40 x 20 cm.

Ausgenommen davon sind faltbare Kleidersäcke bis zu einer Größe von 57 x 54 x 15 cm. Größere Gepäckstücke können nur im Frachtraum befördert werden. Folgende neue Regelungen treten ab 6.11.2006 nun in Kraft:

#  Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten (Pasten, Cremes, Lotionen etc.) dürfen nur    

    noch bis zu 100 ml enthalten. Dies gilt auch für wachs- oder gel-artige Stoffe.

#  Diese Produkte müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Kilo   

    Inhalt) vollständig geschlossen, verpackt sein. Geeignete Plastikbeutel sind in vielen Supermärkten

    erhältlich.

#  Pro Fluggast ist 1 Beutel erlaubt und muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt wer-den, können außerhalb des Plastikbeutels nach Prüfung durch die Sicherheitskontrollen mit an Bord genommen werden.  Dies gilt auch für Käufe, die Sie in den Travel Value bzw. Duty-Free-Shops an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, getätigt haben. Diese dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften keinerlei Haftung für Gegenstände übernehmen, die den  Sicherheitsbedingungen nicht entsprechen und an der Fluggastkontrolle abgegeben werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrem Weiterflug innerhalb Europas erneut kontrolliert werden, sofern Sie von einem Flughafen außerhalb der EU eingereist sind.

Für Reisen in die USA: Auf Anordnung der US- amerikanischen sowie der deutschen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten sowie wachs- oder gel-artige Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Hierfür gelten obige Bedingungen. Für Flüge aus den USA ist die maximale Menge pro Flüssigkeitsbehälter mit 90ml festgelegt. 

Für Reisen nach oder über Großbritannien, sowie Abflüge aus Mombasa Kenia: Bitte beachten Sie, dass sämtliche Flüssigkeiten (wie z.B. Gels, Pasten, Cremes und Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums und Behälter unter Druck) nicht mit an Bord genommen werden dürfen. Eine Ausnahme bilden verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden, sowie Babymilch und flüssige Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren) und am Duty-Free-Shop gekaufte Artikel mit Vorlage des tagesaktuellen Kaufbelegs. Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z.B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.

Zusätzlich dürfen Sie folgende Gegenstände mit an Bord nehmen:

#  Eine Handtasche, eine kleinere Umhänge- bzw. Handgelenktasche und deren Inhalt

#  Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke

#  Eine kleine Kamera oder ein Fernglas

#  Reiselektüre in angemessener Menge

#  Babytragekorb und Babynahrung

#  Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind

#  Laptop

 

Nicht mit an Bord dürfen diese Gegenstände:

#  Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die in Projektil abfeuern können

#  Waffenimitate

#  Spitze und scharfe Gegenstände ( wie Scheren, Taschenmesser, Nagelfeilen)

#  Stumpfe Gegenstände ( wie Baseballschläger ) und alle weiteren gefährlichen Gegenstände

 

Nicht in Ihr Reisegepäck dürfen diese gefährlichen Güter:

#  Motoren jeglicher Art inkl. Außenbordmotoren (ausgenommen Elektromotoren mit

    Trockenbatterie für Rollstühle

#  Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder

    pyrotechnischem Material

#  Explosivstoff, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale

#  Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig)

    z.B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas, Lacke, Klebstoffe

#  Entflammbare und andere leicht entzündliche Feststoffe, z.B. Streichhölzer sowie Substanzen, die

    zu spontaner Eigenentzündung neigen oder bei Berührung mit Wasser entflammbare Gase

    entwickeln.

#  Oxydierende Substanzen, z.B. Bleichpulver, Superoxyd

#  Giftige oder ansteckende Substanzen, z.B. Quecksilber, Bakterien- oder Viruskulturen

#  Radioaktive Materialien

#  Ätzende Stoffe, z.B. Säuren

#  Magnetische Materialien

 

Technische Geräte im Handgepäck

Bitte beachten Sie die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes bei der Mitnahme von Walkmen, MP3-Playern, tragbarer CD-Player, Laptops, Funktelefonen und informieren Sie sich bei Ihrem Flugbegleiter über die Benutzung an Bord. Manche Geräte können das elektronische Funksystem des Flugzeugs beeinflussen. Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden!

Aufgrund der erhöhten Sicherheitskontrollen empfehlen wir Ihnen darüber hinaus, sich nach Check-in frühzeitig zu den Sicherheitskontrollen zu begeben.

Wieviel Gepäck kann ich für mein Baby/Kind im Flugzeug mitnehmen?

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.

Was gilt für Über-, Sport- und Sondergepäck?

 

 

Air Berlin
(AB)

Condor
(DE)

Hapagfly
(HF)

Hapag-Lloyd Express (HLX)

 

Übergepäck

 4 € je kg/Strecke anmeldepflichtig ab 10 kg

5 € je kg/Strecke
anmeldepflichtig
ab 20 kg

4 € je kg/Strecke anmeldepflichtig
ab 30 kg

6 € je kg/Stecke
anmeldepflichtig

ab 30 kg

 

Fahrrad

20 € je Strecke 1)

(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

50 € Hin- und Rückflug, 30 € einfache Strecke 1)
(bis max. 30 kg)
anmeldepflichtig

20 € je Strecke  1)anmeldepflichtig

10 € je Strecke 1)
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

Golfgepäck

frei bis 30 kg
nicht anmeldepflichtig

frei bis 30 kg
nicht
anmeldepflichtig

frei bis 30 kg 3)
nicht
anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

Tauchausrüstung

frei bis 30 kg 2)
Anmeldepflicht nur für Tauchlampen

frei bis 30 kg 2)
anmeldepflicht für Tauchflaschen
und –lampen

frei bis 30 kg 3)
anmeldepflicht nur für Tauchlampen

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)Anmeldepflichtig

 

 

 

Ski- und Snowboardausrüstung

frei bis 30 kg
nicht anmeldepflichtig

Beförderung zur Übergepäckrate unter Anrechnung auf das Freigepäck
nicht
anmeldepflichtig

frei bis 30 kg 3)
nicht
anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

 

Bodyboard, Kiteboard bis 140 cm Länge

frei bis 30 kg
nicht anmeldepflichtig

Beförderung zur Übergepäckrate unter Anrechnung auf das Freigepäck
nicht
anmeldepflichtig

frei bis 30 kg 3)
nicht
anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

Surfbrett/
Bodyboard und Kiteboard ab 140 cm Länge

25 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

50 € Hin- und Rückflug, 30 € einfache Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

25 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

Flugdrachen

25 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

50 € Hin- und Rückflug, 30 € einfache Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

25 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

Kajak/Kanu

25 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

50 € Hin- und Rückflug, 30 € einfache Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

25 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

 

Fallschirm/Gleitschirm

frei bis 30 kg
nicht anmeldepflichtig

50 € Hin- und Rückflug, 30 € einfache Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

frei bis 30 kg
(bis max. 30 kg)
nicht
anmeldepflichtig

10 € je Strecke
(bis max. 30 kg)anmeldepflichtig

Sonstiges Sportgepäck:
- Tennis-, Badminton-, Squashtasche mit max. 3 Schlägern
- Reitgepäck: 1 Paar Stiefel, Sattel
- Skateboard bzw.

1 Paar Inline Skates
-Angelgerät

frei bis 30 kg
nicht anmeldepflichtig

Beförderung zur Übergepäckrate unter Anrechnung auf das Freigepäck
nicht
anmeldepflichtig

frei bis 30 kg 3)
nicht
anmeldepflichtig

 

Beförderung zur Übergepäckrate unter Anrechnung auf das Freigepäck
anmeldepflichtig

 

Kinderwagen (Buggies)

gebührenfrei
nicht anmeldepflichtig

gebührenfrei
nicht
anmeldepflichtig

gebührenfrei
nicht
anmeldepflichtig

gebührenfrei
nicht
anmeldepflichtig



Soweit nicht anders angegeben, ist pro Person die Mitnahme eines Sportgeräts bzw. Sportgepäcks bis max. 30 kg Gewicht zu den oben genannten Konditionen möglich. Darüber hinaus gehendes Gewicht wird anhand der Übergepäckrate der jeweiligen Fluggesellschaft berechnet.

Um Transportschäden zu vermeiden, ist die Annahme von Sportgeräten nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die Fluggesellschaften nur in beschränktem Maße für Sportgepäck haften.

Zur Anmeldung von anmeldepflichtigem Über- oder Sportgepäck wenden Sie sich bitte an unser Call Center. Eine rechtzeitige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Beförderung von Über-, Sport- oder Sondergepäck grundsätzlich von der verfügbaren Ladekapazität an Bord abhängig ist.
Bitte beachten Sie, dass auch nicht anmeldepflichtiges Sport- und Sondergepäck Beschränkungen bezüglich der verfügbaren Ladekapazität unterworfen ist und die Fluggesellschaften daher in Einzelfällen die Beförderung verweigern können.

   
1) Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur in einer dafür geeigneten Transportverpackung möglich, wobei der Lenker in Rahmenrichtung gedreht und die Pedale nach innen gestellt bzw. entfernt sein müssen. Die Reifen dürfen nicht aufgepumpt und die Ventile müssen geöffnet sein.
²)  Pressluftflaschen nur entleert mit geöffneten Ventilen. Tauchlampen werden nur im Handgepäck befördert (Birne entfernt oder Akku entleert).
³)
 
Tauch-, Golf- und Skigepäck ist bei Gruppen ab 5 Personen anmeldepflichtig.
 
   

Änderungen vorbehalten, Stand: August 2005

 

Können Autokindersitze an Bord genutzt werden?

Auf Flügen mit Condor und Hapagfly ist die Nutzung speziell vom TÜV zugelassener Kindersitze an Bord möglich. Babys und Kleinkinder können im mitgebrachten Kindersitz Platz nehmen (die Kindersitze werden nicht von Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt).
Das Luftfahrt-Bundesamt und der TÜV haben gemeinsam mit den Fluggesellschaften verschiedene handelsübliche Autokindersitze für den Einsatz im Flugzeug geprüft und eine entsprechende Zulassung für folgende Sitzmodelle erteilt:

 Condor Hapagfly

Luftkid (aufblasbarer Kindersitz)
ID-Nr.: 7011000571
Kindergröße: 71 - 120 cm
Kindergewicht: 9 - 25 kg

Luftkid Duo
ID-Nr.: 7011000571
Art: aufblasbares System vorwärtsgerichtet
Altersgruppe: 1 bis ca. 4 Jahre
Kindergewicht: 9 bis 25 kg

Maxi Cosi Mico
ID-Nr.: 8011000571
Kindergröße: max 75 cm
Kindergewicht: 0 - 10 kg
 
Maxi Cosi Mico (nicht möglich beim Airbus 310)
ID-Nr.: 8011000571
Art Babyschale rückwärtsgerichtet
Altersgruppe: 0 bis 15 Monate
Kindergewicht: 0 bis 13 kg

Römer King quickfix
ID-Nr.: 8811400300
Kindergröße: max. 98 cm
Kindergewicht: 9 - 18 kg
 

Römer King quickfix 
ID-Nr.: 8811400300
Art: Sitzschale vorwärtsgerichtet
Altersgruppe: 1 bis ca. 4 Jahre
Kindergewicht: 9 bis 18 kg
Römer Baby-Safe bzw.
Römer Baby-Safe plus
ID-Nr.: 9811400300
Kindergröße: max 82 cm
Kindergewicht: 0 - 13 kg 

Storchenmühle Maximum
ID-Nr.: 2711305500
Art: Babyschale rückwärtsgerichtet
Altersgruppe: 0 bis 12 Monate
Kindergewicht: 0 bis 10 kg


Diese Sitze sind durch eine entsprechende TÜV-Plakette für die Einsatzmöglichkeit im Flugzeug gekennzeichnet. Das Kabinenpersonal kann die Nutzung des Kindersitzes an Bord trotz bestätigter Buchung ablehnen, falls eine Einhaltung der Sicherheitskriterien nicht gewährleistet werden kann (z.B. wenn der Kindersitz defekt ist oder sich nicht auf dem Flugzeugsitz befestigen lässt). Sollte es in Ausnahmefällen zu einer Änderung des Flugzeuges kommen und der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen des jeweils durchführenden Fluggesellschaft.
Da an Bord aus Sicherheitsgründen nur bestimmte Sitzplätze für Kindersitze vorgesehen sind, ist eine vorherige Anmeldung bis 5 Tage vor Abflug erforderlich. Wenden Sich sich dazu bitte an unser Call-Center. Die Mitnahme des Kindersitzes sowie die dafür notwendige Sitzplatzreservierung sind bei Condor kostenfrei; bei Hapagfly gegen eine Gebühr von 8,00 € möglich. Der Sitz wird bei beiden Fluggesellschaften als zusätzliches Freigepäck an Bord akzeptiert.
Kleinkinder (unter 2 Jahren), die normalerweise auf dem Schoß der Eltern reisen, benötigen bei Nutzung eines Kindersitzes einen eigenen Sitzplatz. Dieser kann zum Kindertarif (2-11 Jahre) gebucht werden.

Auf Flügen mit Air Berlin müssen Autokindersitze am Check-In aufgegeben werden. Sie werden als zusätzliches Freigepäck behandelt.

Auf Flügen mit Hapag-Lloyd Express müssen Autokindersitze ebenfalls am Check-In aufgegeben werden. Sie gelten jedoch als Sperrgepcäk und werden nur innerhalb der Freigepäckgrenze von 20 kg kostenfrei befördert.

Kann ich eine Sitzplatzreservierung vornehmen?

Sitzplatzreservierungen sind, sofern möglich, meist kostenpflichtig. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das touropa Call Center.

Welche Verpflegung wird an Bord angeboten?

An Bord aller Airlines erhalten Sie je nach Flugdauer und Tageszeit Speisen in Form von Snacks, kalten oder warmen Mahlzeiten sowie alkoholfreie Getränke. Alkoholhaltige Getänke sind meist kostenpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, vorab spezielle Menüwünsche (z.B. vegetarische oder koshere Kost) bei der Fluggesellschaft anzumelden. Für diesen kostenfreien Service wenden Sie sich bitte an unser Call Center.

Darf an Bord geraucht werden?

Sämtliche Flüge unserer Partner werden als Nichtraucherflüge durchgeführt. Damit entspricht die Fluggesellschaft dem wachsenden Kundenwunsch nach einer nikotinfreien Umgebung an Bord.

Ich habe meinen Flug verpasst - was kann ich tun?

Bitte kontaktieren Sie umgehend unser Call Center unter der Tel Nr. 01805 - 601100 (0,14 €/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42€/Min) täglich von 8 bis 22h. Außerhalb dieser Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an den Schalter der Fluggesellschaft am jeweiligen Flughafen.

Mein Reisegepäck wurde beschädigt oder ist nicht angekommen - was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich im Fall einer Gepäckbeschädigung oder eines Gepäckverlustes gleich bei Ihrer Ankunft an den Gepäckermittlungsschalter (Lost & Found), an dem eine Schadensmeldung aufgenommen wird. Sollte dies nicht möglich sei, richten Sie bitte umgehend eine schriftliche Reklamation des Schadens an die Fluggesellschaft. Die Adresse finden Sie auf Ihren Reiseunterlagen.

Warum muss ich mir den Rückflug bestätigen lassen?

In seltenen Fällen kann sich die Abflugzeit Ihres Rückfluges ändern. Damit Sie gegebenenfalls über eine derartige Zeitenänderung informiert werden können, ist es vor jedem Rückflug erforderlich, sich telefonisch die Flugzeiten bestätigen zu lassen. Bitte rufen Sie hierzu die auf Ihren Reiseunterlagen aufgeführte Nummer unter dem Punkt Rückflug an.

Wir weisen darauf hin, dass beim versäumten Rückflug aufgrund nicht erfolgter Bestätigung kein Beförderungsanspruch mehr besteht!