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Luftverkehrssteuer (=Flugverkehrssteuer)

Seit dem 01.01.2011 gibt es eine Flugverkehrssteuer für Abflüge ab Deutschland, sowie auch eine sog. Flugabgabe bei Abflug von österreichischen Flughäfen.

Flugverkehrssteuer bei Abflug von deutschen Flughäfen


Die Flugverkehrssteuer ist je nach Zielland wie folgt gestaffelt:

8 Euro für die in der beigefügten Tabelle 1 zum Gesetzesentwurf genannten Flüge, 25 Euro für die in Tabelle 2 zum Gesetzesentwurf genannten Flüge, 45 Euro für alle sonstigen Flüge (Langstrecke, siehe Tabelle 3). Für innerdeutsche Flüge wird die Flugsteuer von € 9,25 pro Strecke berechnet.

Tabelle 1 (Luftverkehrssteuer: €8,00)

(zu § 11 L uftVStG) 

Albanien Lettland San Marino
Algerien Liechtenstein Schweden
Andorra Litauen Schweiz
Belgien Luxemburg Serbien
Bosnien und Herzegowina Libyen Slowakische Republik
Bulgarien Malta Slowenien
Dänemark Marokko Spanien
Estland Mazedonien, Ehem. Jugoslaw. Rep. Tschechische Republik
Finnland Moldau Türkei
Frankreich Montenegro Tunesien
Griechenland Monaco Ukraine
Irland Niederlande Ungarn
Island Norwegen Vereinigtes Königreich
Isle of Man Österreich Weißrussland
Italien Polen Zypern
Kanalinseln (Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Sark) Portugal
Kosovo Rumänien
Kroatien Russische Föderation

 

Tabelle 2 (Luftverkehrssteuer: €25,00)

(zu § 11 LuftVStG)

Afghanistan Irak Pakistan
Ägypten Iran, Islamische Republik São Tomé und Príncipe
Armenien Israel Saudi-Arabien
Aserbaidschan Jemen Senegal
Äthiopien Jordanien Sierra Leone
Bahrain Kamerun Sudan
Benin Kap Verde Syrien, Arabische Republik
Burkina Faso Kasachstan Tadschikistan
Cote d'Ivoire Katar Togo
Dschibuti Kirgisistan Tschad
Eritrea Kuwait Turkmenistan
Gabun Libanon Uganda
Gambia Mali Usbekistan
Georgien Mauretanien Vereinigte Arabische Emirate
Ghana Niger Zentralafrikanische Republik
Guinea Nigeria
Guinea-Bissau Oman


Tabelle 3 (Luftverkehrssteuer: €45,00)

(Langstreckenflüge)

Antugua und Barbuda Jamaica Südafrika
Bahamas Kanada Seychellen
Barbados Kenia Sri Lanka
Brasilien Kuba St. Lucia
Cap Verde Malediven Thailand
Costa Rica Mauritius Trinidad und Tobago
Dominikanische Republik Mexiko Venezuela
Grenada Namibia
Indien Panama

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Flugabgabe bei Abflug von österreichischen Flughäfen

Die neue österreichische Flugticketsteuer wird im zweiten Quartal 2011 wirksam. Obwohl das Gesetz seit dem 1. Januar in Kraft ist, gilt die neue Steuer erst auf Tickets für Abflüge nach dem 30. März 2011.

Es gibt drei Steuersätze, gestaffelt nach der Entfernung vom Abflugsort (Artikel 57, Flugabgabegesetz – FlugAbgG):

  • Kurzstrecke € 8,00
  • Mittelstrecke € 20,00
  • Langstrecke € 35,00
Details zu den Strecken gibt es hier:
Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird

Alle Angaben ohne Gewähr.

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