BERATUNG 

089 520 30 200

Mo-Fr 9-19 Uhr

Sa 9:30-13 Uhr

Achtung

Mit diesem Aufruf löschen Sie alle bereits ausgewählten Leistungen Ihres Warenkorbs und starten eine neue Suche.
Abbrechen OK

Sie befinden sich hier: home > Infos & ServiceAGB und DatenschutzVeranstalter AGB

Veranstalter AGB

touropa/dynamic-packer Reise- und Zahlungsbedingungen

 

I. Reiseangebote, Dynamic-Packaging

1. touropa/dynamic-packer bietet über Webseiten und Reisekataloge einzelne Reiseleistungen (Reisebausteine) an, die der Reisende für sich allein buchen oder mit anderen Reiseleistungen individuell zusammenstellen und als Gesamtreise (Bausteinreise) buchen kann. Außerdem kann der Reisende Reisen, die von touropa/dynamic-packer zusammengestellt wurden, als Pauschal-Pakete buchen.

2. Die angebotenen einzelnen Reiseleistungen und Reisen (Bausteinreisen und Pauschal-Pakete) werden von touropa/ dynamic-packer als eigene Leistungen angeboten und erbracht (dynamic-packaging). Es erfolgt insoweit keine Vermittlung von Reiseleistungen fremder Leistungsträger. Dies gilt auch für Nur Flug-Angebote.

zurück zur Übersicht

II. Buchung und Vertragsschluss

1. Die Buchung kann vom Reisenden per Anmeldung über ein Reisebüro seiner Wahl, das Internet oder telefonisch über Service-Center vorgenommen werden.

2. Der Reisevertrag kommt mit touropa/dynamic-packer zustande, sobald die Buchung dem Reisenden bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine kombinierte Reisebestätigung mit Rechnungsstellung, die dem Reisenden per Email, Telefax oder Postsendung zugestellt wird.

3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den von touropa/dynamic-packer angebotenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu ihren Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit touropa/dynamic-packer; sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

Reisebüros und Service-Center sind nicht bevollmächtigt, zu den Beschreibungen der angebotenen Reisen und Reiseleistungen abweichende Zusicherungen zu geben oder zu den Reiseangeboten abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

zurück zur Übersicht

III. Ihr Ansprechpartner bei Touropa / Dynamic-Packer

Alle Mitteilungen und rechtlichen Willenserklärungen des Reisenden gegenüber touropa/dynamic-packer, die sich auf die Buchung und den Reisevertrag beziehen, bitten wir ausschließlich an das buchende Reisebüro oder das Service-Center zu richten, das in der Reisebestätigung näher bezeichnet ist. Dies betrifft insbesondere Rücktritts- und Kündigungserklärungen, Umbuchungen, Vertragsübertragungen auf Ersatzteilnehmer sowie Anspruchsanmeldungen nach Reiseende.

zurück zur Übersicht

IV. Zahlung des Reisepreises, Sicherungsschein

1. Der Reisepreis ist vor Durchführung der Reise oder Reiseleistung nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß den Bestimmungen des § 651 k Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu bezahlen. Dies gilt auch für eine Anzahlung. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesendet.

2. Nach Reisevertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard, Visa oder American Express) zu bezahlen. Zahlungen mit Lastschrift sind nur bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann touropa/dynamic-packer die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.

3. touropa/dynamic-packer ist berechtigt, die Reiseleistung endgültig zu verweigern, indem sie vom Vertrag zurücktritt und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung vom Reisenden verlangt, wenn der Reisende sich mit der Anzahlung oder mit dem restlichen Reisepreis in Verzug befindet und ihm erfolglos schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung/Nacherfüllung gesetzt worden war.

4. Entschädigungen für Reiserücktritte vor Reisebeginn (Stornoentschädigungen), Gebühren für Namensänderung, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

5. Sämtliche Zahlungen, auch Anzahlungen oder sonstige vertragsgemäße Zahlungen, dürfen vom Reisenden ausschließlich direkt an touropa/dynamic-packer geleistet werden. Reisebüros, Service- Center und Dritte sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen aus dem Reisevertrag bevollmächtigt. 

6. Verweigert ein Kreditinstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund, so ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes für die Bankrücklast in Höhe von € 10,- verpflichtet.

7. Erfolgt nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine Änderung der bei Buchung genannten Zahlungsdaten oder ein Wechsel der Zahlungsart, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 10,- erhoben.

zurück zur Übersicht

V. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen von touropa/dynamic-packer sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 

2. touropa/dynamic-packer ist berechtigt, Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise oder Reiseleistung beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. touropa/ dynamic-packer ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung zu informieren. Die Rechte des Reisenden gegenüber touropa/dynamic-packer im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung gemäß § 651 a Abs. 5 BGB und Ansprüche des Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt. 

3. Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen ist touropa/dynamic-packer bei Flugreisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft/Fluggesellschaften zu benennen, von denen die gebuchten Flugleistungen erbracht werden. Stehen diese bei der Buchung noch nicht fest oder ändern sich nach der Buchung, ist touropa/dynamic-packer verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich den Wechsel mitzuteilen und ihn über die Fluggesellschaft/Fluggesellschaften unverzüglich zu informieren, sobald diese bestimmt ist/sind.

zurück zur Übersicht

VI. Änderung / Beendigung des Reisevertrages vor Reisebeginn

Nach Buchung einer Reise oder einer einzelnen Reiseleistung, gleichgültig ob es sich dabei um eine Baustein-Reise oder ein Pauschal-Paket handelt, kann der Reisende vor Reiseantritt nach seiner Wahl eine Änderung oder Beendigung des Reisevertrages wie folgt herbeiführen: 

a) durch Rücktritt vom Reisevertrag, 

b) durch Umbuchung der gebuchten Reiseleistungen, soweit diese vom Reiseveranstalter angeboten wird, 

c) durch Stellung einer Ersatzperson für die gebuchte Reise oder einzelne Reiseleistung. 

Die Einzelheiten sind in den nachfolgenden Ziffern (VII bis XI) geregelt. 

In allen Fällen gilt, dass dem Reisenden und auch einem Ersatzteilnehmer das Recht vorbehalten wird, seinerseits nachzuweisen, dass ihm gegenüber geltend gemachte Kosten (pauschale oder konkret berechnete Stornokosten, Umbuchungsentgelte oder Mehrkosten) geringer als geltend gemacht oder gar nicht angefallen sind.

zurück zur Übersicht

VII. Ersatzteilnehmer (name change)

1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter als Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung gem. § 651 b BGB). touropa/dynamic-packer kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 

2. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt verursachten Mehrkosten. Diese können von touropa/dynamic-packer pauschal mit € 25,- pro Teilnehmer in Rechnung gestellt oder konkret mit Kostennachweis abgerechnet werden. Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Mehrkosten entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reiseteilnehmer und dem Ersatzteilnehmer unbenommen. 

3. Bei Flugbuchungen mit besonderen Tarifen ist die Möglichkeit der Ersatzteilnahme durch die Fluggesellschaften beschränkt. Auf die Beschränkungen und etwaige Mehrkosten wird nachfolgend gesondert hingewiesen.

a) Flüge mit Air Berlin – Buchungen zum Tarif „Spar“ 

- bis 2 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen Abflug der ersten Flugstrecke auf Kurz- und Mittelstreckenflügen (innerdeutsche Flüge, innereuropäische Flüge, einschließlich Russische Föderation westlich des Urals und Kaukasus oder Flüge zwischen Europa und Nordafrika, der Türkei, den Kanarischen Inseln, Azoren & Madeira, Israel, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Jordanien ) von € 50,- pro Person auf Langstrecken (Flüge zwischen Europa und den Teilen der Russischen Föderation östlich des Urals, Zentralasien, Südostasien, Fernost, dem Pazifik, Nord-, Mittel oder Südamerika, der Karibik, Zentralafrika, dem südlichen Afrika, den Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) von € 100,- pro Person. 

-  Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. 

b) Flüge mit Condor – Buchungen zum Basistarif „SPO“ 

- bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstreckenflüge (Flugzeit bis ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 30,- pro Person - bis 24 Stunden vor Abflug für Langstreckenflüge (Flugzeit ab ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 60,- pro Person 

Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Kinder unter 2 Jahren für alle Streckenarten kostenfrei. Die Änderungen sind nur innerhalb der gleichen Saison (Sommer-/Wintersaison) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) möglich. Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Namensänderung möglich. 

c) Flüge mit Condor – Buchungen zum Aktionstarif „LM“ 

Namensänderungen sind bei Flügen mit Condor zum Aktionstarif grundsätzlich nicht möglich. 

d) Flüge mit TUIfly – Buchungen zum Tarif „Smile“ 

- bis 2 Stunden vor Abflug

(1) auf internationalen Flügen pro Flugstrecke € 35,00 pro Person 

(2) auf nationalen Flügen pro Flugstrecke € 41,65 pro Person 

Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis.

e) Flüge mit Germanwings – Buchungen zum Tarif „Basic“ 

bis 2 Stunden vor Abflug

(1) auf internationalen Flügen pro Flugstrecke € 35,00 pro Person 

(2) auf nationalen Flügen pro Flugstrecke € 41,65 pro Person 

Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Bei Buchung einer one – Stopp - Verbindung werden die jeweiligen Teilstrecken einzeln berechnet.

zurück zur Übersicht

VIII. Umbuchung von Reisen und Einzelnen Reiseleistungen

(ausgenommen Flüge bestimmter Fluggesellschaften)

Umbuchungen des Reiseziels, des Reiseortes, der Unterkunft und des Reisetermins können vom Reisenden je nach Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen vorgenommen werden. 

Das Umbuchungsentgelt wird in gleicher Weise berechnet wie im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag (Storno). Die Berechnung des Umbuchungsentgeltes kann nach Wahl von touropa/dynamic-packer als Pauschale oder konkret nach Kostenanfall erfolgen. 

Für geringfügige, sonstige Änderungen (dies betrifft Änderungen der Verpflegungsleistung, des Zimmertyps, des Transfertyps) wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 für jede Umbuchung erhoben. Erhöht sich durch eine der geringfügigen, sonstigen Änderungen der Reisepreis, so fällt keine Bearbeitungsgebühr an. 

Für die Umbuchung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen (siehe Ziffer IX). 

Für die Berechnung des Umbuchungsentgeltes, gelten die Regelungen für die Reiserücktritte gemäß Ziffern X dieser Bedingungen. Als Stichtag für die Berechnung einer Pauschale für das Umbuchungsentgelt gilt das Eingangsdatum der Umbuchungserklärung des Reisenden bei touropa/dynamic-packer (siehe Ziffer III).

zurück zur Übersicht

IX. Umbuchung von Flügen

Bei der Umbuchung von Flügen gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen: 

1. Air Berlin – Buchungen zum Tarif „Spar“

Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung bis 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug und/oder ein Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert werden. Die Umbuchung ist gegen eine Kostenpauschale auf Kurz- und Mittelstreckenflügen (innerdeutsche Flüge, innereuropäische Flüge, einschließlich Russische Föderation westlich des Urals und Kaukasus oder Flüge zwischen Europa und Nordafrika, der Türkei, den Kanarischen Inseln, Azoren & Madeira, Israel, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Jordanien) von € 50,- pro Person bzw. auf Fernstreckenflügen (Flüge zwischen Europa und den Teilen der Russischen Föderation östlich des Urals, Zentralasien, Südostasien, Fernost, dem Pazifik, Nord-, Mittel oder Südamerika, der Karibik, Zentralafrika, dem südlichen Afrika, den Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) von € 100,- pro Person möglich. Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. 

Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist – vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort – nur möglich, solange dieser maximal 365 Tage nach dem ursprünglich gebuchten Hinflug datiert. Jegliche Erstattungen für nicht genutzte Strecken sind bei Flügen zum Spartarif ausgeschlossen. Die Umbuchung von einem rein nationalen Flug zu einem internationalen Flug und umgekehrt ist nicht möglich

2. Condor – Buchungen zum Basistarif „SPO“ 

a) Bei Flugbuchungen zum Basistarif „SPO“ (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung vor Reiseantritt der ersten Flugstrecke hinsichtlich des Flugtermins, des Flugziels oder eines Abflughafens gegen Berechnung der nachfolgenden Kostenpauschale je Teilnehmer möglich:

- bis 24 Stunden vor Abflug für Kurz- und Mittelstreckenflüge (Flugzeit bis ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 30,- pro Person 

- bis 24 Stunden vor Abflug für Langstreckenflüge (Flugzeit ab ca. 5 Stunden) pro Flugstrecke € 60,- pro Person 

ab 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Umbuchung möglich. 

Umbuchungen sind bei Flügen der Condor nur innerhalb der gleichen Saison (Sommersaison 1.5. – 31.10. / Wintersaison 1.11. – 30.04., innerhalb eines Jahres) und des gleichen Streckentyps (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) möglich. 

Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es bei dem ursprünglich berechneten Flugpreis. Bei Umbuchung in höher tarifierte Abflüge ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt nachzuzahlen. 

3. Condor – Buchungen zum Aktionstarif „LM“ 

Umbuchungen sind bei Flügen mit Condor zum Aktionstarif „LM“ grundsätzlich nicht möglich. 

4. TUIfly – Buchungen zum Tarif „Smile“ 

Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug ) ist eine Umbuchung bis spätestens 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug

(a) auf internationalen Flügen gegen eine Kostenpauschale von € 33,- pro Person und Flugstrecke, 

(b) auf nationalen Flügen von € 39,27 pro Person und Flugstrecke möglich.

Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Der umgebuchte Flug muss innerhalb der gültigen Flugplanperiode liegen. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. 

5. Germanwings – Buchungen zum Tarif „Basic“ 

Bei Flugbuchungen (Bausteinflug oder Nur Flug) ist eine Umbuchung bis 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke des Reisedatums möglich, sofern es sich um die gleiche Person und die gleiche Strecke innerhalb des veröffentlichten Flugplanes handelt. 

(a) auf internationalen Flügen gegen eine Kostenpauschale von € 35,- pro Person und Flugstrecke, 

(b) auf nationalen Flügen von € 41,65 pro Person und Flugstrecke möglich. 

Zusätzlich ist bei einem höheren Flugtarif die Differenz zum höheren Flugpreis zu zahlen. Bei einem Wechsel in einen niedrigeren Flugtarif bleibt es beim ursprünglich berechneten Flugpreis. Bei Buchung einer one – Stopp - Verbindung werden die jeweiligen Teilstrecken einzeln berechnet.

zurück zur Übersicht

X. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn bei Bausteinreisen und Buchung einzelner Reiseleistungen

1.Hat der Reisende eine von ihm selbst (individuell) zusammengestellte Reise (Bausteinreise) oder nur einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur Flug oder auch ergänzende oder zusätzliche Reiseleistungen zu einer Paketreise) gebucht, ist der Reisende vor Reisebeginn grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrag (Storno) berechtigt. touropa/dynamic-packer wendet in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen (§ 651 i BGB) zu Gunsten des Reisenden an.

Die Rücktrittsentschädigung (Stornoentschädigung) wird jedoch nicht als Pauschale gemäß § 651 i Abs. 3 BGB vereinbart, sondern konkret mit Kostennachweis gemäß § 651 i Abs. 2 BGB berechnet. Eine konkrete Berechnung ist auch dann gegeben, wenn die konkreten Stornokosten als prozentuale Anteile des Leistungspreises ausgewiesen werden. 

Die Entschädigung kann je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts im Einzelfall bis zu 100% des Reise- bzw. Leistungspreises betragen. Insbesondere gilt dies für Flugreisen bei Inanspruchnahme von Sondertarifen

Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass touropa/ dynamic-packer einen niedrigeren oder keinen Schaden durch den Rücktritt erlitten hat.

2. Ausnahmen von dem von touropa/dynamic-packer für Bausteinreisen und Buchung von einzelnen Reiseleistungen angebotenen Rücktrittsrecht gelten für Flugbuchungen einzelner Fluggesellschaften, die nachfolgend aufgeführt sind:

a) Air Berlin – Buchungen zum Tarif „Spar“

(1) Ein Rücktritt (Storno) von gebuchten Kurz- oder Mittelstreckenflügen (innerdeutsche Flüge, innereuropäische Flüge, einschließlich Russische Föderation westlich des Urals und Kaukasus oder Flüge zwischen Europa und Nordafrika, der Türkei, den Kanarischen Inseln, Azoren & Madeira, Israel, Irak, Iran, Syrien, Libanon, Jordanien) als Bestandteil von Bausteinreisen oder als einzelne Flugbuchungen (Nur Flug) ist nicht möglich!

(2) Ein Rücktritt (Storno) von gebuchten Langstreckenflügen (Flüge zwischen Europa und den Teilen der Russischen Föderation östlich des Urals, Zentralasien, Südostasien, Fernost, dem Pazifik, Nord-, Mittel oder Südamerika, der Karibik, Zentralafrika, dem südlichen Afrika, den Golfstaaten, ausgenommen Irak und Iran) als Bestandteil von Bausteinreisen oder als einzelne Flugbuchungen kann gegen Zahlung folgender Kostenpauschalen storniert werden:

  • bis 21 Tage vor Abflugtag 20%
  • bis 14 Tage vor Abflugtag 30%
  • bis 7 Tage vor Abflugtag 40%
  • bis 1 Tag vor Abflugtag 50%
  • am Abflugtag oder no show 100% des Flugpreises.

Nach Reiseantritt erfolgt bei Nichtantritt des Rückfluges auch für diesen keine Erstattung.

b) Condor – Buchungen zum Basistarif „SPO“ oder zum Aktionstarif „LM“ 

Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich! 

c) TUIfly – Buchungen zum Tarif „Smile“ 

Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich! 

d) Germanwings – Buchungen zum Tarif „Basic“ 

Ein Rücktritt von der Flugbuchung (Storno) ist nicht möglich!

3. Bei Unterkunftsbuchungen (Baustein Unterkunft), Extra Leistungen (Baustein Extra), Transfer Leistungen (Baustein Transfer) gleichgültig ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst zusammengestellten Baustein-Reise, können Stornierungen zu folgenden Kostenpauschalen vorgenommen werden:

  • bis 30 Tage vor Ankunftstag 20%
  • bis 22 Tage vor Ankunftstag 25%
  • bis 15 Tage vor Ankunftstag 35%
  • bis 7 Tage vor Ankunftstag 50%
  • 6 bis 1 Tag vor Ankunftstag 65%
  • am Ankunftstag 80% des jeweiligen Reisepreises,
  • bei Nichterscheinen zum Reiseantritt ohne Rücktrittserklärung (no show) fallen 95% des jeweiligen Reisepreises an.

Der Ankunftstag ist der Tag des Beginns der gebuchten Leistung. 

Extra Leistungen wie Eintrittskarten sowie Startzeiten Golf können weder umgebucht noch storniert werden.

4. Bei Mietwagenbuchungen (Baustein Mietwagen), gleichgültig ob als Einzelbuchung oder im Rahmen einer selbst zusammengestellten Baustein-Reise, kann eine Stornierung zu folgenden Kostenpauschalen vorgenommen werden:

  • bis 8 Tage vor dem Anmiettermin € 25,-
  • ab 7 Tage bis 1 Tag vor Anmiettermin € 50,- pro Mietwagen. 

Ab dem Zeitpunkt der Anmietung des Mietwagens ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

zurück zur Übersicht

XI. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn bei von Touropa / Dynamic-Packer vorab zusammengestellten Pauschal-Paketen

1. touropa/dynamic-packer ist bei Rücktritt (Storno) des Reisenden von einem Pauschal-Paket berechtigt, eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung (§ 651 i Abs. 3 BGB) oder eine konkrete Rücktrittsentschädigung (§ 651 i Abs. 2 BGB) zu berechnen.

Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt bei Stornierungen:

  • bis 30 Tage vor Abreisetag 30%
  • bis 22 Tage vor Abreisetag 40%
  • bis 15 Tage vor Abreisetag 50%
  • bis 7 Tage vor Abreisetag 60%
  • 6 bis 1 Tage vor Abreisetag 75%
  • am Abreisetag 85%
  • bei Nichterscheinen zum Reiseantritt ohne Rücktrittserklärung (no show) 95% des Gesamtpreises des Pauschal-Paketes.

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei touropa/dynamic-packer (siehe hierzu Ziffer III dieser Reise- und Zahlungsbedingungen!). 

Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. 

Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass touropa touropa/ dynamic-packer einen niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat. 

2. Soweit touropa/dynamic-packer von ihrem Recht auf Berechnung einer pauschalierten Rücktrittsentschädigung keinen Gebrauch macht, wird die konkrete Rücktrittsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Diese Entschädigung kann je nach Art der Leistung und Zeitpunkt des Rücktritts im Einzelfall bis zu 100% des gebuchten Reise- bzw. Leistungspreises betragen. Insbesondere bei Flugreisen zu Sondertarifen und nicht oder nur eingeschränkt bestehenden Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten für die Flüge kann die Notwendigkeit einer konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch bei Pauschal-Paketen bestehen. 

3. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass touropa/dynamic-packer einen niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.

zurück zur Übersicht

XII. Versicherungsangebote für den Reisenden

1. Gegen die in Ziffern X und XI genannten Rücktrittsentschädigungen (Stornoentschädigungen) kann sich der Reisende durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung selbst versichern. Eine Abschlussmöglichkeit wird von der EUROPÄISCHE REISEVERSICHUNG AG über die Website von touropa/dynamic-packer, vom buchenden Reisebüro oder vom Service-Center angeboten. 

Die Versicherung ist nicht obligatorisch und ist nicht automatisch bei der Buchung einer Bausteinreise oder einem Pauschal-Paket berücksichtigt und deshalb nicht im Reisepreis eingeschlossen. 

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung beim Kunden gebucht werden. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Reiserücktrittskosten-Versicherung spätestens am Tag nach der Buchung abgeschlossen werden, wenn zwischen Buchungstag und Abreisetag nicht mindestens 14 Tage liegen! 

2. Der Reisende ist gegen Unfall durch die einzelnen Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaften) nach den jeweils gültigen Bestimmungen versichert. touropa/dynamic-packer empfiehlt dem Reisenden zusätzlich die Buchung eines umfassenden Reiseversicherungspaketes mit folgenden Versicherungen: Reiseabbruch-Versicherung, Reise-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall- Hilfe, RundumSorglos-Service, Reisegepäck- Versicherung und Verspätungs-Schutz.

zurück zur Übersicht

XIII. Haftungsbeschränkung für Schadenersatz

1. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich touropa/dynamic-packer gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen. 

2. Die vertragliche Haftung von touropa/dynamic-packer gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit 

a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder 

b) touropa/dynamic-packer für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

3. Die deliktische Haftung von touropa/dynamic-packer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Etwaige höhere Ansprüche für Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen werden von dieser Beschränkung nicht betroffen.

zurück zur Übersicht

XIV. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reiseleistung

1. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. touropa/dynamic-packer als Vertragspartner des Reisenden kann die Abhilfe verweigern, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 

2. Leistet touropa/dynamic-packer nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn touropa/dynamic-packer die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. 

3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig während der Reise anzuzeigen. 

4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Fristsetzung durch den Reisenden bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von touropa/dynamic-packer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

zurück zur Übersicht

XV. Rechte und Pflichten von Örtlichen Beauftragten

1. Örtliche Beauftragte von touropa/dynamic-packer (örtliche Reiseagenturen), an die sich der Reisende bei Schwierigkeiten wenden soll, sind nicht befugt oder bevollmächtigt, während der Reise Mängel der Reiseleistung sowie Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen touropa/dynamic-packer anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegen zu nehmen. 

2. Eine Kündigung des Reisevertrages im Namen von touropa/ dynamic-packer (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch diese örtlichen Beauftragten ausgesprochen werden; diese Personen sind insoweit von touropa/dynamic-packer bevollmächtigt.

zurück zur Übersicht

XVI. Anspruchstellung des Reisenden, Ausschlussfrist und Verjährung

1. Unabhängig von der Anzeige eines Mangels während der Reise müssen vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise oder Reiseleistung ausschließlich bei touropa/dynamic-packer geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Auf Ziffer III dieser Reise- und Zahlungsbedingungen wird hingewiesen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Der Reisende wird ausdrücklich auf die Gefahr des Rechtsverlustes hingewiesen, wenn er die Ausschlussfrist nicht einhält! 

2. Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder gebuchte Reiseleistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem touropa/dynamic- packer oder deren Haftpflicht-Versicherung die Ansprüche ausdrücklich zurückweist oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

zurück zur Übersicht

XVII. Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck

1. Bei Reisegepäck sind Verluste und Beschädigungen sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen – unter Beifügung der notwendigen Unterlagen – zu melden. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (P.I.R. genannt = Property Irregularity Report) verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes! Auf Ausschlussfristen für Fluggepäck ( Art. 31 Montrealer Übereinkommen, Art. 26 des Warschauer Abkommen) wird hingewiesen. 

2. Werden zusätzlich Ansprüche auch gegenüber touropa/ dynamic-packer als Reiseveranstalter erhoben, ist für vertragliche Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auch die Monatsfrist gemäß Ziffer XIV dieser Reiseund Zahlungsbedingungen (Ausschlussfrist!) zur Rechtswahrung einzuhalten.

zurück zur Übersicht

XVIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

1. touropa/dynamic-packer veröffentlicht jeweils aktualisierte Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen im jeweiligen Reisekatalog unter Informationen A-Z und im Reisemagazin auf ihrer Webseite. Diese Bestimmungen sind auf deutsche Staatsangehörige abgestellt. In der Person des Reisenden begründete besondere Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden. Hat der Reisende eine andere Staatsangehörigkeit, obliegt es ihm, hierauf bei der Buchung der Reise oder Reiseleistung ausdrücklich hinzuweisen. Gleiches gilt für etwaige persönliche Umstände, die sich auf die Anwendung der obigen Bestimmungen auswirken könnten. 

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere in den Ländern des Reiseziels, jederzeit die Bestimmungen auch kurzfristig ändern können. Dem Reisenden wird deshalb dringend nahe gelegt, nach erfolgter Buchung selbst die Nachrichtenmedien wegen einer möglichen Änderung der Bestimmungen in seinem Reisezielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Eine individuelle Information des Reisenden nach erfolgter Buchung durch touropa/dynamicpacker ist grundsätzlich nicht möglich. 

3. Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise oder Inanspruchnahme der Reiseleistung verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass touropa/dynamic- packer ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von ihr nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen nicht eingreifen.

zurück zur Übersicht

XIX. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen touropa/dynamic-packer ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Abtretungen bei Familienreisen an teilnehmende Familienmitglieder. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

zurück zur Übersicht

XX. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt für das durch die Buchung der Reise oder Reiseleistung zustande gekommene Vertragsverhältnis deutsches Recht, insbesondere die §§ 651 a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

2. Für den Fall, dass ein in Deutschland sich aufhaltender Reisender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche gegen den Reisenden der Gerichtsstand am Sitz von touropa/ dynamic-packer (Amtsgericht München, Landgericht München I) vereinbart. 

3. Die besonderen Gerichtsstände nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt.

zurück zur Übersicht

Reiseveranstalter

dynamic-packer Reiseveranstalter GmbH & Co. KG (touropa / dynamic-packer)

persönlich haftende Gesellschafterin dynamic-packer
Reiseveranstalter Verwaltungs GmbH

vertreten durch Geschäftsführer Georg Eisenreich
Mehlbeerenstrasse 4
82024 Taufkirchen bei München

Handelsregister AG München
HRA 84006 dynamic-packer Reiseveranstalter GmbH & Co. KG HRB 152213 persönliche haftende Gesellschafterin

Stand 01.09.2011


Kundenbewertungen von touropa.com